Eine formal und inhaltlich ordnungsgemäße Abmahnung ist im Arbeitsrecht Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung eines Mitarbeiters durch den Arbeitgeber. Es ist jedoch eine Frage der Personalführung, ob jedes Fehlverhalten durch eine schriftliche Abmahnung geahndet werden muss. In vielen Fällen reicht auch eine mündliche Ermahnung aus, um den Mitarbeiter an seine Aufgaben und Pflichten zu erinnern. Eine Abmahnung hat sozusagen die Funktion einer "letzten Warnung" vor der Kündigung.