Betriebsnummer beantragen

Arbeitgeber benötigen zur Anmeldung und Abrechnung ihrer Mitarbeiter eine Betriebsnummer, die vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird und aus 8 Ziffern besteht. Die Betriebsnummer identifiziert gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler als Arbeitgeber und ist zur Kommunikation mit den Behörden und Trägern der Sozialversicherung unverzichtbar. Da die Erteilung einer Betriebsnummer in der Praxis mehrere Tage dauern kann und in manchen Branchen die Pflicht zur Sofortmeldung der Mitarbeiter besteht, ist es empfehlenswert, die Betriebsnummer frühzeitig zu beantragen, am besten schon unmittelbar nach der Unternehmens- oder GmbH-Gründung oder ggf. nach Eintragung ins Handelsregister. Eine Betriebsnummer ist auch dann erforderlich, wenn man nur geringfügig Beschäftigte als Mitarbeiter führt, da die monatliche Anmeldung und Abführung der Beiträge an die Minijob-Zentrale unter der zugeteilten Betriebsnummer erfolgt. Ein formeller Geschäftsbrief ist für den Antrag auf Erteilung der Betriebsummer nicht mehr erforderlich, da dies inzwischen online abgewickelt werden kann. In vielen Fällen erfolgt die Beantragung der Betriebsnummer auch über die Lohnabrechnungsstelle oder die Steuerkanzlei, wenn der Arbeitgeber dies nicht selbst im eigenen Unternehmen erledigen will.

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